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EU      Hauptinstitutionen der Europäischen Union


Europäischer Rat
Die Staats - & Regierungschefs der Mitgliedsländer, der Präsident der EU Kommission und der Präsident des EU Parlaments.
 
Aufgabe:
Grundsatzentscheidungen bezüglich Entwicklung und Ausgestaltung der EU.

Ministerrat
Treffen der Minister eines Fachbereiches, jeweils einer pro Mitgliedsland.
 
Aufgabe:
Gesetzgebende Stelle der EU.

Kommission
Kommissare aus den Mitgliedsländern.
 
Aufgabe:
Ausarbeitung von Gesetzesvorschlägen für den Ministerrat.
Ausführung und Überwachung der Einhaltung der beschlossenen Gesetze.
Verwaltung der EU Finanzmittel.
Durchführung der EU Programme.

Parlament
Parlamentarier ausgewählt durch Direktwahl in den Mitgliedsländern.
 
Aufgabe:
Stellungnahme zu den Gesetzesvorschlägen der EU Kommission.
Mitentscheidungsrechte bezüglich Umwelt- und Konsumentenschutz, Gesundheit, Bildung, Kultur, Forschung, Binnenmarkt.
Bewilligung grundlegender Abkommen.
Bewilligung des Haushaltsplanes der EU.
Bewilligung der vorgestellten EU Kommissare.
Gerichtshof
Ein Richter aus jedem Mitgliedsland.
 
Aufgabe:
Auslegung und Anwendung des Gemeinschaftsrechts.
Urteile letzter Instanz auf Klagen von Staaten, Institutionen oder Einzelpersonen.

Rechnungshof
Eine Person pro Mitgliedsland.
 
Aufgabe:
Kontrolle der Verwendung der EU Haushaltsmittel.








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