|
Europäischer Rat |
Die Staats - & Regierungschefs der Mitgliedsländer, der Präsident der
EU Kommission und der Präsident des EU Parlaments.
Aufgabe:
Grundsatzentscheidungen bezüglich Entwicklung und Ausgestaltung der EU.
|
|
Ministerrat |
Treffen der Minister eines Fachbereiches, jeweils einer pro Mitgliedsland.
Aufgabe:
Gesetzgebende Stelle der EU.
|
|
Kommission |
Kommissare aus den Mitgliedsländern.
Aufgabe:
Ausarbeitung von Gesetzesvorschlägen
für den Ministerrat.
Ausführung und Überwachung der
Einhaltung der beschlossenen Gesetze.
Verwaltung der EU Finanzmittel.
Durchführung der EU Programme.
|
|
|
Parlament |
Parlamentarier ausgewählt durch Direktwahl in den Mitgliedsländern.
Aufgabe:
Stellungnahme zu den Gesetzesvorschlägen der EU Kommission.
Mitentscheidungsrechte bezüglich Umwelt- und Konsumentenschutz,
Gesundheit, Bildung, Kultur, Forschung, Binnenmarkt.
Bewilligung grundlegender Abkommen.
Bewilligung des Haushaltsplanes der EU.
Bewilligung der vorgestellten EU Kommissare.
|
|
|
Gerichtshof |
Ein Richter aus jedem Mitgliedsland.
Aufgabe:
Auslegung und Anwendung des Gemeinschaftsrechts.
Urteile letzter Instanz auf
Klagen von Staaten, Institutionen oder Einzelpersonen.
|
|
Rechnungshof |
Eine Person pro Mitgliedsland.
Aufgabe:
Kontrolle der Verwendung der EU
Haushaltsmittel.
|
|